Die unterzeichnenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer haben mit Sorge zur Kenntnis genommen,dass die Universität Bayreuth die Aberkennung des Doktorgrades von Herrn zu Guttenberg nicht mit vorsätzlicher Täuschung begründet hat. Dabei sieht die Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth (*) als einzige Möglichkeit für die Aberkennung einer Promotion nach deren Bestehen den Nachweis [...] [...]

